Neues Verfahren für gesetzlich versicherte Selbst­ständige

Zum 01.01.2018 ändert sich das Beitragsverfahren für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige. Was sich ändert und worauf Du achten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.

Inhalt

Wen betrifft der Artikel?

Selbstständige die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Beitrags­verfahren – alte Regelung bis 31.12.2017

Der Beitrag eines Selbstständigen richtete sich nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Änderte sich sein Einkommen, wurde der Beitrag angepasst. Der neue Beitrag galt ausschließlich für die Zukunft. Der Selbstständige musste bei steigendem Einkommen nichts nachzahlen.

Beitrags­verfahren – neue Regelung ab dem 01.01.2018

Ab dem 01.01.2018 ist der letzte Steuerbescheid nach wie vor die Bemessungsgrundlage, aber der Beitrag wird vorläufig festgesetzt. Die endgültige Festsetzung erfolgt erst, sobald der Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr der Krankenkasse vorliegt. Dadurch kann es sein, dass der Selbstständige Beiträge nachzahlen muss oder erstattet bekommt.

Sollte der Selbstständige den Einkommenssteuerbescheid nicht innerhalb von 3 Kalenderjahren einreichen, muss er rückwirkend den Höchstbeitrag zahlen. Der Höchstbeitrag 2017 ist etwa 796 Euro monatlich (Der Betrag kann abweichen, weil er von dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse und weiteren Faktoren abhängt).

Die neue Regelung gilt sowohl für das Arbeitseinkommen als auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Quelle: § 240 Abs. 4a SGB V (Tritt am 01.01.2018 in Kraft)