Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Tim Frank

Welche Möglichkeiten bestehen bei längerer Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical?In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber üblicherweise keinen Lohn, sondern du erhältst in der Regel Kranken(tage)geld von der Krankenversicherung (Krankheit), Elterngeld (Elternzeit) oder unbezahlten Urlaub (Sabbatical).
 
Du kannst für diese Zeit deine bAV entweder privat fortführen (ggf. mit geringerem Beitrag) oder beitragsfrei stellen.
Kann ich meinen Beitrag jederzeit anpassen?Ja, du kannst grundsätzlich jederzeit deinen Beitrag anpassen oder auch beitragsfrei stellen.
Was geschieht beim Ausscheiden aus dem Unternehmen?Arbeitgeberwechsel: Entweder übernimmt der neue Arbeitgeber deine bAV oder du überträgst (portierst) deine bAV in die bAV deines neuen Arbeitgebers. Alternativ kannst du deinen Vertrag privat fortführen ggf. mit geringerem Beitrag oder beitragsfrei stellen.

Selbständigkeit: Falls du dich selbständig machst, kommt es auf deine Rechtsform an. Gründest du eine Kapitalgesellschaft (üblicherweise eine GmbH oder UG), so kannst du deine bAV über dein Unternehmen fortführen, privat fortführen ggf. mit geringerem Beitrag oder beitragsfrei stellen. Gründest du keine Kapitalgesellschaft (üblicherweise Einzelunternehmen, GbR), so kannst du deine bAV privat fortführen ggf. mit geringem Beitrag oder beitragsfrei stellen.

Arbeitslosigkeit: Du kannst den Vertrag privat fortführen ggf. mit geringerem Beitrag oder beitragsfrei stellen.

Bürgergeld: Wie bei der Arbeitslosigkeit. Jedoch sind die Rückkaufswerte einer bAV für den Staat und andere Gläubiger unantastbar, d.h. sie werden nicht als Vermögenswerte für das Bürgergeld angerechnet.
Was geschieht bei Insolvenz des Arbeitgebers?Deine bAV als Direktversicherung (ist der Regelfall bei der bAV) ist grundsätzlich unverfallbar, d.h. die Vertragswerte stehen dir zu. Daher würde deine bAV aus der Insolvenzmasse ausgesondert und dir übertragen werden. Du entscheidest dann wie es weitergeht (z. B. neuer Arbeitgeber fortführen, privat fortführen ggf. mit geringerem Beitrag oder beitragsfrei stellen).
Was für Auswirkungen hat es, dass ich durch die bAV weniger in die Sozialversicherungen einzahle?Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich in die Krankenversicherung, Pflegepflicht sowie in die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherungen ein.

Krankenversicherung: Solltest du privat krankenversichert sein, so beeinflusst die bAV deine Krankenversicherung überhaupt nicht, da bei der PKV die Leistungen grundsätzlich vertraglich vereinbart werden.

Falls du in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, so hat die bAV auf die Leistungen ebenfalls keinen Einfluss. Eine Ausnahme kann das Krankengeld sein. Bei einem Monatsbrutto von beispielsweise 4.000 € und maximalem bAV-Beitrag reduziert sich der Tagessatz zum Krankengeldanspruch um etwa 2,50 – 3,00 €. Da das Krankengeld grundsätzlich maximiert ist auf 78 Wochen (1,5 Jahre), ist das überschaubar.

Pflegepflicht: Auf die Pflegepflichtversicherung hat die bAV keine Auswirkungen.

Arbeitslosenversicherung: Die Berechnung ist ähnlich wie beim Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Wie beim Krankengeld ist bei einem Monatsbrutto von 4.000 € und maximalem bAV-Beitrag das Arbeitslosengeld I etwa 2,50 – 3,00 € täglich geringer. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass man Arbeitslosengeld I nur maximal 12 Monate erhält. Erst ab Alter 50 kann das Arbeitsloengeld bis zu 24 Monate betragen.

Rentenversicherung: Bei einer 35 jährigen Person mit einem Monatsbrutto von 4.000 € und maximalem bAV-Beitrag reduziert sich die gesetzliche Rente etwa um 65 €. Da die bAV ein Vielfaches auszahlen wird, ist das im Verhältnis überschaubar.

Fazit: Die bAV beeinflusst ein wenig die Leistungen zum gesetzlichen Krankengeld, Arbeitslosengeld I und gesetzliche Rente. Jedoch sind die Beträge überschaubar und das, obwohl wir den Höchstbeitrag zur bAV unterstellt haben. Der Gesetzgeber hat übrigens auch deshalb den Arbeitgeber-Pflichtzuschuss von grundsätzlich 15 % eingeführt. Dieser soll diese Nachteile ausgleichen.
Kann ich meine bAV beleihen, abtreten oder kündigen?Der Staat und dein Arbeitgeber fördern deine bAV im großen Rahmen. Diese Förderung soll nicht zweckentfremdet werden (z. B. Kauf eines Autos, Urlaub). Daher kann die bAV nicht abgetreten, verpfändet, beliehen oder gekündigt werden. Du kannst jedoch ab dem 62. Lebensjahr über deine bAV verfügen.
Welche Kosten entstehen?Die im Versicherungsvertrag enthaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten werden dem Arbeitnehmer nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in die laufenden Prämien eingerechnet. Alle Kosten sind im Angebot des Versicherers berücksichtigt.
Wie wird mir das Geld ausgezahlt?Lebenslange Rente: Die bAV sieht grundsätzlich eine lebenslange Rente vor. Diese Rente steigt jährlich in der Regel um die sogenannten Überschüsse.

Kapital: Alternativ kannst du dir aus deiner bAV das Kapital auszahlen lassen.
Ab wann kann ich über meine bAV verfügen?In deiner bAV wird ein Rentenbeginn bzw. Kapitalauszahlungstermin vereinbart, in der Regel ist das das 67. Lebensjahr. Jedoch wissen wir heute nicht, wann du wirklich in Rente gehen wirst. Daher besteht bei deiner bAV eine sogenannte Abrufphase. Die besagt im Regelfall, dass du bereits ab dem 62. Lebensjahr über die Leistungen verfügen kannst und spätestens ab dem 80. Lebensjahr abrufen musst. Folglich legst du dich heute noch nicht fest.
Welche Leistungen gibt es im Todesfall?Ansparphase: Während du noch einzahlst (oder beitragsfrei gestellt ist), du aber noch nicht in Rente bist, wird die Todesfallleistung an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.

Rentenphase:
Wenn du bereits die Rente beziehst, sieht die bAV grundsätzlich auch eine Todesfallleistung vor. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten diese zu gestalten. In der Regel wird eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart, d.h. der Versicherer zahlt die Rente insgesamt mindestens so lange wie die vereinbarte Rentengarantiezeit.

Individuelle Beratung

Trage dich in dem folgenden Kontaktformular ein und wir schauen uns deine individuelle Situation an. Hier hast du auch die Möglichkeit deine Fragen zu klären. Im Anschluss entscheidest du, ob die bAV das richtige für dich ist.


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