Kleinstrenten abfinden: Was Du wissen solltest

Tim Frank

Hast Du schon einmal den Begriff „Kleinstrenten abfinden“ gehört und Dich gefragt, was das genau bedeutet? Du bist nicht allein. Viele Menschen wissen nicht genau, was hinter diesem Fachjargon steckt. In diesem Beitrag klären wir auf, was eine Kleinstrente ist und wie Du sie abfinden kannst.

Was ist eine Kleinstrente?

Wenn Du z. B. in Deine Rürup-Rente oder auch anderen Vorsorgeformen wenig eingezahlt hast und nur eine Rente von maximal 37,45 € (Stand: 2025) monatlich erhältst, dann kann ausnahmsweise statt der Rente das Kapital ausgezahlt werden. Man spricht dann von der Abfindung einer Kleinstrente.

Das ist insofern relevant, weil beispielsweise bei der Rürup-Rente eigentlich keine Kapitalauszahlung erlaubt ist. Die Abfindung von Kleinstrenten ist nach § 93 Abs. 3 EStG jedoch ausnahmsweise erlaubt. Beachte, dass es sich um eine sogenannte Kann-Regelung handelt. Das bedeutet die Kleinstrente kann abgefunden werden, muss es aber nicht zwangsweise. 1

Warum eine Kleinstrente abfinden?

Du fragst Dich sicher, warum man eine Kleinstrente abfinden sollte. Die Antwort ist recht einfach: Manchmal ist es finanziell sinnvoll, die Kleinstrente auf einen Schlag auszahlen zu lassen, anstatt sie monatlich zu beziehen.

Es spielen vor allem wirtschaftliche Gründe eine Rolle, da eine lebenslange monatliche Rente bei der Gesellschaft Kosten verursachen, die bei Kleinstrenten unwirtschaftlich sein können. Stell Dir vor Du hättest einen Anspruch von 5 € monatlicher Rente. Auf diese fallen beispielsweise Bankgebühren und andere Kosten monatlich an, die bei kleinen Renten in keinem Verhältnis stehen können.

Wann kannst Du Deine Kleinstrente abfinden?

Die Abfindung einer Kleinstrente ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  1. Die Rente unter der Kleinstrentengrenze liegen und
  2. Du musst das Renteneintrittsalter erreicht haben und
  3. Der Versicherer stimmt dem zu.

Es handelt sich um eine sogenannte Kann-Regelung, das bedeutet du hast kein Recht auf eine Kleinstrentenabfindung, sondern wenn der Versicherer dem zustimmt bzw. der kann es auch initiieren. Die Kleinstrentenabfindung ist grundsätzlich auch möglich bei Vorsorgeformen, die eigentlich keine oder nur eine begrenzte Kapitalauszahlung erlauben wie beispielsweise die Rürup-Rente oder Riester-Rente.

Fazit

Die Abfindung von Kleinstrenten ist eine Sonderregelung, die vor allem helfen soll unwirtschaftliche kleine Renten ausnahmsweise doch als Kapital auszahlen zu lassen.

Der offensichtlichste Vorteil einer Abfindung ist, dass Du eine größere Summe Geld auf einmal erhältst. Wie bereits beschrieben sind es vor allem wirtschaftliche Gründe. Ferner sollte die eine Kapitalabfindung mehr bringen als eine sehr geringe Rente.

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Fußnoten

  1. Das BMAS erstellt jährlich einen Referentenentwurf zur Bezugsgröße und wird von der Bundesregierung final veröffentlicht. Die Bezugsgröße betrug beispielsweise 2025 monatlich 3.745 € (West). Daraus ergibt sich die maximal abfindbare Kleinstrente von 37,45 € mtl. (1 % von 3.745 €). Ergibt sich also aus dem Rürüp-Kapital maximal eine konstante Rente von 37,45 €, kann statt der lebenslangen Renten ausnahmsweise die Rürup-Rente als Kapital ausgezahlt werden. Die Abfindung ist aber frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahr (Verträge ab 2012: Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich.

Tim Frank

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