In diesem Beitrag zeige ich Dir. wie Du die Basis-Vorsorgeaufwendungen ermittelst. Zu diesen zählen neben der Rürup-Rente unter anderem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vorsorgeaufwendungen teilen sich auf in:
- Altersvorsorge (z. B. gesetzliche Rente, Rürup-Rente)
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. gesetzliche Sozialversicherung ohne Rentenversicheurngsbeiträge)
Im weiteren Verlauf betrachten wir die 1. Altersvorsorge, den sogenannten Basis-Vorsorgeaufwendungen. Weitere Informationen dazu findest du bei Elster >> Anlage Vorsorgeaufwand >> Vorsorgeaufwendungen.
(1) Basis-Vorsorgeaufwendungen ermitteln
+ | Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer: Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen) |
+ | Versicherte landwirtschaftliche Alterskasse: Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse (bei Arbeitnehmern: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen) |
+ | Mitglieder Versorgungswerk: Beiträge zum Versorgungswerk (bei Arbeitnehmern: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen) |
+ | Beiträge zur Rürup-Rente (Basis-Rente) |
= | Summe Basis-Vorsorgeaufwendungen |
Im nächsten Schritt ist der Höchstbetrag zu berücksichtigen.
(2) Höchstbetrag
Die zuvor ermittelte Basis-Vorsorgeaufwendung ist nur bis zum Höchstbetrag steuerlich absetzbar. 2024 beträgt der Maximalbetrag für Ledige 27.565 für Ledige bzw. 55.130 Euro je Steuerjahr.
Höchstbetrag (2024) | 27.565 € (ledig) 55.130 € (verheiratet) | |
– | Kürzung bei: | Arbeitnehmer die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind und aus anderer Quelle eine lebenslange Rente oder Abfindung zu erwarten haben (§ 10 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 a) EStG). Kürzung in Höhe eines fiktiven Beitrages zur gesetzlichen Rente, d.h. Jahresbruttoeinkommen * Beitragssatz gesetzliche Rente (derzeitig 18,6 %) |
– | Kürzung bei: | Arbeitnehmer scheidet aus und hat Nachversicherungsanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit). Maßgeblich geregelt in § 10 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 a) EStG i. V. m. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 33. |
– | Kürzung bei: | Arbeitnehmer die nicht der gesetzlichen Rente unterliegen wie beispielsweise Geschäftsführende-Gesellschafter (GGF), vgl. hierzu auch § 10 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 b) EStG sowie mein Beitrag Rürup-Rente für GGF. |
– | Kürzung bei: | Abgeordnete wie Mitglieder des Europaparlaments, des Deutschen Bundestages oder Parlamente der Bundesländer (vgl. § 10 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EStG) |
= | Individueller Höchstbetrag | Bis zu diesem Betrag sind Basis-Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. |
Achtung: Die jeweiligen Institutionen prüfen nicht, ob der Höchstbetrag ausgereizt wurde. Das bedeutet weder die gesetzliche Rentenversicherung noch das Versorgungswerk oder der Anbieter der Rürup-Rente wissen, ob die Summe aller geleisteten Basis-Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag überschreiten!
Vor allem Mitglieder im Versorgungswerk überschreiten diese Grenze gelegentlich, da die Versorgungswerke ihre Mitgleider zur Zusatzzahlung animieren ohne wissen zu können, ob das für das Mitgleid sinnvoll ist!
Folge bei Überzahlung: Zahlst Du mehr als maximal möglich in die Basis-Versorgung (z. B. Versorgungswerk oder Rürup-Rente), so ist der überschrittene Teil steuerlich nicht absetzbar! Ferner bleibt der geleistete Beitrag im Versorgungssystem (z. B. Versorgungswerk oder Rürup-Rente), d.h. Du bekommst den Betrag nicht zurück. Trotzdem musst Du die Rente daraus später voll versteuern!
Daher lass Dir unbedingt vorher genau ausrechnen wie viel Du wirklich noch steuerlich absetzen kannst und lass Dich nicht von pauschalen Empfehlungen deines Versorgungswerkes oder Anbieters zur Rürup-Rente zu maximalen Zuzahlungen verleiten ohne zu wissen, ob der gesamte Betrag einen steuerlichen Effekt hat.
Fazit
Die Basis-Vorsorgeaufwendungen kannst Du steuerlich absetzen und unterliegen einem Höchstbetrag. Dieser wird ggf. gekürzt. Bevor Du also in eine Vorsorgeaufwendung einzahlst, solltest Du prüfen, ob der Anteil einen stueerlichen Effekt hat.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimm Kontakt auf.