Worauf Du bei der Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte beachten musst und wie verbeamtete Staatsdiener wirklich an ihr Geld kommen.
Michael erinnert sich noch gut an den Tag, als die Regierung beschlossen hat, die Schulen dicht zu machen. Nie hätte er gedacht, dass dies sein Leben so drastisch und vor allem nachhaltig verändern würde.
Er hat sein Referendariat vor einem Jahr erfolgreich abgeschlossen und unterrichtet seitdem an einem Gymnasium. Ja, liebe Berliner in allen anderen Bundesländern gibt es tatsächlich verbeamtete Lehrer. Michael ist zu dem Zeitpunkt Beamter auf Probe und hat sich auf seine kommenden Dienstjahre gefreut.
Doch dann kam Corona.
Innerhalb weniger Monate hat sich Michaels Stimmung drastisch verschlechtert. Da er nur noch von zu Hause aus unterrichten durfte, sah er weder Kollegen noch Schüler. Fußballtraining fiel flach und Freunde traf er nur noch per Video-Chat.
Ihm wurde schlagartig bewusst, dass die größten Bedrohungen für seine Gesundheit nicht ein Unfall oder schwerer Sturz sind, sondern seine eigenen Nerven.
Hauptursache für Berufsunfähigkeit bei Beamten und anderen Berufsgruppen
Die Statistik gibt Michael recht: Laut dem Morgen & Morgen-Rating vom Mai 2020 (Ursachen für Berufsunfähigkeit, Seite 2) sind Nervenerkrankungen mit 32,66 Prozent die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit.
Das heißt, auch Berufsgruppen, die keine körperliche Arbeit leisten, sind von der Berufsunfähigkeit bedroht. Also eben auch Lehrer oder andere Staatsbedienstete, die viel am Schreibtisch sitzen und Ihr Geld vor allem mit dem Kopf verdienen.
Und ganz besonders gilt dies für Beamte auf Widerruf und Probe, oder alle, die noch keine fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Denn sie haben keinen Anspruch auf das sogenannte Ruhegehalt.
Junge Beamte hingegen werden bei Dienstunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie jedoch erst nach fünf Jahren Anspruch auf Leistungen und müssten die scharfen Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen.
Michael müsste mit ordentlichen Einbußen rechnen, wenn er jetzt dienstunfähig würde. Hobbys, Miete, Reisen – das alles stünde auf der Kippe.
Immer mehr Beamten wird klar, dass Ihr Lebensstil gefährdet ist. Und genau dort kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ins Spiel.
Unterschied zwischen Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Stellt sich die Frage: Was genau ist der Unterschied zwischen einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Entscheidend ist, wer die „Unfähigkeit“ prüft. Während bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Versicherung dies übernimmt, kontrolliert bei der „echten“ Dienstunfähigkeitsversicherung praktisch der Dienstherr. Er kann eine Untersuchung oder Beobachtung durch den Amtsarzt veranlassen. Das Versicherungsunternehmen kontrolliert dann nur noch, ob der Amtsarzt Michael per Zeugnis die Dienstunfähigkeit bescheinigt hat.
Damit aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte wird, braucht Michael die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel(en).
- Nachteil: Der Vertrag wird dadurch eventuell teurer.
- Vorteil: Eine Dienstunfähigkeit kann viel leichter nachgewiesen werden als eine Berufsunfähigkeit. Michael bekommt schneller sein Geld.
Und dennoch kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt.
Mit diesem Tipp sichern sich Beamte sinnvoll gegen Berufsunfähigkeit ab
Versicherungen zahlen etwa dann nicht, wenn der Vertrag gewisse Krankheiten oder ganze Körperteile ausschließt – zum Beispiel den Rücken.
Damit das nicht passiert, gibt es einen Kniff. Mit diesem Tipp sichern sich verbeamtete Staatsdiener sinnvoll gegen Berufsunfähigkeit ab.
Als Beamter solltest du daher prüfen, ob es lohnt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen, die dafür aber keine Ausschlüsse vorsieht. Denn was nützt es dir, wenn du wegen eines kaputten Rückens dienstunfähig bist, dieser aber ausgeschlossen ist.
Dies kannst du ohne Risiko und Kosten mit der sogenannten Risikovorabanfrage machen. Bei dieser schickt der Versicherungsmakler deine Gesundheitsdaten anonym an die Versicherungen und erhält ein sogenanntes medizinisches Votum.
Vier Antworten sind dabei denkbar: Normalannahme, Ausschluss, Risikozuschlag oder Ablehnung. Die erste Möglichkeit heißt: „alles klar“. Der Ausschluss bedeutet, bestimmte Körperteile sind ausgeschlossen, oder die Versicherung verlangt einen Zuschlag für das Mitversichern. Und natürlich dürfen Sie dich auch komplett ablehnen.
Wichtig: Deine Daten sind geschützt, die Versicherung weiß nicht wer du bist. Im Anschluss hast du eine konkrete Lösung unter Berücksichtigung deines Gesundheitszustandes.
Michael hat inzwischen dank eines Versicherungsmaklers eine passende Gesellschaft gefunden und plant bereits seinen nächsten Reise.
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