Bist du angehender Beamter und fragst dich, ob die pauschale Beihilfe sinnvoll für dich ist? Du bist dir unsicher, welche Art der Beihilfe du wählen sollst? Dann hier die Kurzfassung:
Deine Möglichkeiten
Du hast vier Möglichkeiten dich als Beamter zu versichern:
- Individuelle Beihilfe mit privater Krankenversicheurng (PKV)
- Pauschale Beihilfe mit gesetzlicher Krankenkasse (GKV)
- Pauschale Beihilfe mit privater Krankenvollversicherung (PKV)
- Gesetzliche Krankenversicherung ohne Beihilfe (eher selten bzw. nur vorübergehend)
Am Ende des Tages läuft es in den meisten Fällen auf die individuelle Beihilfe mit PKV hinaus.
Individuelle oder pauschale Beihilfe?
In der folgenden Tabelle zeige ich dir die Unterschiede zwischen der individuellen und der pauschalen Beihilfe:
Pauschale Beihilfe mit GKV | Individuelle Beihilfe mit PKV | |
Leistungen | GKV-Niveau, voraussichtlich werden die Leistungen künftig sinken müssen. Statistischen Auswertungen zeigen in dieselbe Richtung | Individuelle Beihilfe grundsätzlich privatärztliches Niveau und damit höher als das GKV-Niveau. Die Leistungen der PKV für die Restkosten können individuell zusammengestellt werden. Grundsätzlich auch hier privatärztliches Niveau. |
Reha | über die GKV versichert | Teilweise gedeckt über die Beihilfe. Die Restkosten können je nach Tarif über die PKV versichert werden. |
Zuschuss | 50 % pauschal des GKV-Beitrages. Familienversicheurng möglich. | mind. 50 %, in der Regel ab zwei Kindern 70 % Beihilfe, Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %, daher nur 20 – 30 % in der PKV zu versichern |
Wechsel Bundesland/Bund | Sollte das neue Bundesland/Bund keine pauschale Beihilfe anbieten, dann hättest du den vollen GKV-Beitrag ohne Beitragszuschuss! Eine Wechsel in die individuelle Beihilfe mit Restkosten in der PKV nicht möglich, da die pauschale Beihilfe lebenslang unwiderruflich ist! | PKV wird einfach auf den ggf. anderen Beihilfesatz angepasst. |
Pensionsalter – Beitrag | Beitragszuschuss bleibt unverändert 50 % | Individuelle Beihilfe steigt in der Regel auf 70 %, so dass im Pensionsalter nur 30 % in der PKV versichert werden müssen. Die PKV ist dadurch ggf. im Pensionsalter günstiger als die GKV. |
Pensionsalter – Beitragsbemessung | Für den GKV-Beitrag werden alle Einkünfte angesetzt! Das bedeutet auf Renten (z. B. Privat-Rente, Rürup-Rente, Riester-Rente) musst du GKV-Beiträge zahlen! Das gilt auch für andere Einkünfte wie Vermietung und Verpachtung (z. B. vermietete (Einlieger)wohnung) und auch Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen von Tagesgeld und Festgeld, Dividenden, ETFs). Das bedeutet du musst auf alle Einkünfte GKV-Beiträge zahlen! Eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist für Beamte nicht möglich! | Dein Einkommen spielt für die individuelle Beihilfe und PKV keine Rolle. Dadurch wird dein Beitrag im Pensionsalter in der PKV mit indivueller Beihilfe grundsätzlich (deutlich) günstiger. |
Bist du bereits in der pauschalen Beihilfe?
Dann hast du nur noch drei Möglichkeiten:
- In der pauschalen Beihilfe bleiben
- Du bist Beamter auf Widerruf und wirst Beamter auf Probe: Dann kannst du noch in die individuelle Beihilfe mit PKV wechseln (Fristen beachten).
- Du kannst in die private Krankenvollversicherung wechseln. Auch hier zahlt die pauschale Beihilfe einen Zuschuss.
Bei der letzten Möglichkeit solltest du dich unbedingt beraten lassen, da man hier berechnen sollte, welche Lösung für dich sinnvoll ist. Bei Fragen nimm einfach Kontakt auf.