Riester Förderung: Zulagen und Absetzbarkeit

Tim Frank

In diesem Beitrag schauen wir uns Deine mögliche Riester Förderung an, sowohl die Zulagen als auch die steuerliche Absetzbarkeit.

Inhalt

Zwei Arten der Riester Förderung

Der Gesetzgeber fördert die Riester Rente auf zwei Arten: Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die Zulagen beantragt die Gesellschaft für Dich bei der Zulagenstelle und die Beiträge gibst Du bei Deiner Steuererklärung an. Weitere Informationen zur Förderung findest du unter „Staatliche Förderung für Sie“ der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Zulagen

Bei der Riester Förderung Zulagen unterscheiden wir:

  • 175 € Grundzulage
  • 185 € Kinderzulage (Kind geboren 2007 oder früher)
  • 300 € Kinderzulage (Kind geboren 2008 oder später)
  • 200 € Einmalbonus bei Vertragsabschluss für Personen bis 25. Lebensjahr

Die Höhe der Kinderzulagen hängen vom Geburtsjahr deines Kindes ab. Für Kinder mit Geburtsjahr 2007 und früher gibt es 185 Euro und für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder überweist der Staat 300 € auf Deinen Riestervertrag.

Wenn Du bei Abschluss des Vertrages das 25. Lebensjahr nicht vollendet hast, überweist der Staat zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

Die Zulagen beantragst Du in der Regel über den sogenannten Dauerzulagenantrag, denn bei diesem Verfahren füllst Du nur einmal den Antrag aus und die Gesellschaft beantrag die Zulagen jährlich automatisch für Dich. Du musst erst wieder aktiv werden, wenn sich bei Dir etwas ändert (z. B. Geburt eines Kindes).

Steuerliche Förderung

Neben der Zulagen sieht die Riester Förderung eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge vor. Dafür gibt es in der Steuererklärung in der Anlage V den Sonderausgabenabzug für die Riester Rente. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Riester-Förderung höher für Dich ist und so funktioniert das Verfahren:

3 Schritte

Zulagenantrag

Dauerzulagenantrag bei der Gesellschaft stellen. Sie beantragt für Dich jährlich die Zulagen bei der Zulagenstelle.

Steuererklärung

In Deiner Steuererklärung gibst Du alle Riester-Zahlungen des Jahres in der Anlage AV an.

Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulagen (Günstigerprüfung). Ist das der Fall, erhältst du die Zulagen und den Steuervorteil.

Von der steuerlichen Riester Förderung profitierst Du, wenn Du ein hohes Einkommen hast. Denn je höher Deine steuerliche Belastung, desto höher der Steuervorteil.

Riester Förderung berechnen

Die Riester Rente sieht grundsätzlich drei Arten der Förderberechnung vor:

  • Beitrag für maximale Zulage
  • Beitrag für maximalen Sonderausgabenabzug
  • Individueller Beitrag

Die Formel lautet: Rentenversicherungspflichtiges Jahresbruttoeinkommen * 4 % – Zulagen.

Beispiel: Anna, Angestellte mit Jahresbruttoeinkommen 40.000 Euro, 2 Kinder
40.000 € * 4 % – 175 € Grundzulage – 300 € Kinderzulage – 300 € Kinderzulage = 1.600 € – 175 € – 300 € -300 € = 825 € Jahresbeitrag, entspricht 68,75 € monatlich

Anna müsste 68,75 € monatlich in die Riester Rente einzahlen, um die maximalen Zulagen in Höhe von 775 € zu erhalten.

Der Beitrag zum maximalen Sonderausgabenabzug liegt in der Regel beim Höchstbeitrag:

Höchstbetrag zur Riester Förderung

Der Maximalbeitrag zur Riester Rente beträgt jährlich 2.100 Euro inkl. aller Zulagen. Nehmen wir beispielsweise an Stefan hat ein Einkommen von 60.000 € und keine Kinder, dann ergäbe das theoretisch folgenden Beitrag:

60.000 € * 4 % – 175 € Grundzulage = 2.400 € – 175 € = 2.225 €

Da der Höchstbetrag bei 2.100 € liegt, beträgt Stefans maximal möglicher Beitrag bei 2.100 – 175 € = 1.925 €, entspricht 160,42 € monatlich. Dieser Beitrag ist zugleich der Sonderausgabenabzug für die Steuererklärung.

Fazit

Die Riester Förderung sieht zwei Komponenten vor: Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil größer ist als die Zulagen. Ist dem so, zahlt das Finanzamt zusätzlich zu den Zulagen den Steuervorteil laus.

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Tim Frank

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