Die Welt der Renten und Sozialleistungen ist komplex. In diesem Beitrag betrachten wir die Rürup-Rente und Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Erfahre was Du darüber wissen musst, um Deine finanzielle Zukunft besser zu planen.
Inhalt
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat fördert. Sie eignet sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte.
Die Rürup-Rente basiert auf einer lebenslangen Rentenzahlung, die Du ab einem bestimmten Alter bekommst. Du zahlst regelmäßig Beiträge in einen Vertrag. Die eingezahlten Beiträge sind steuerlich absetzbar. Das bedeutet, Du sparst Steuern, während Du für Deine Rente vorsorgst.
Was ist Bürgergeld?
Bürgergeld (ehemals Hartz IV) ist eine Sozialleistung, die Menschen in finanziellen Schwierigkeiten hilft. Bürgergeld soll sicherstellen, dass Du und Deine Familie das Existenzminimum zum Leben haben, wenn Du arbeitslos bist oder nicht genug verdienst.
Um Bürgergeld zu erhalten, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine wesentlich Voraussetzung – Du musst finanziell bedürftig sein und Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Wie wirkt sich die Rürup-Rente auf Bürgergeld aus?
Wenn Du Bürgergeld beantragst, musst Du Dein gesamtes Einkommen und Vermögen offenlegen. Dazu zählen auch Rentenansprüche. Und normalerweise musst Du grundsätzlich ab bestimmter Grenzen erst Dein Vermögen verbrauchen bevor Du Anspruch auf Bürgergeld hast.
Wir unterscheiden zwei Phasen:
- Ansparphase
- Rentenphase
Rentenphase
Erhältst du bereits eine Rente aus der Rürup-Rente (Rentenphase), so wird deine Rente als Einkünfte gewertet und entsprechend für Bürgergeld berücksichtigt.
Ansparphase
In Deiner Rürup-Rente bildest Du während der Ansparphase Deckungskapital, jedoch wird diese Altersvorsorge geschützt und nicht auf Dein Vermögen angerechnet. Das bedeutet, dass die Rürup-Rente Deinen Bürgergeld-Anspruch grundsätzlich nicht beeinträchtigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt dazu auf ihrer Internetseite unter der Rubrik „Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld“ (ehemals Hartz IV) > „Einkommen und Vermögen„:
Die […] Basisrente („Rürup-Rente“) und die Erträge daraus sind anrechnungsfrei.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fazit
Die Rürup-Rente ist eine interessante Option für Selbstständige und Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte, um für das Alter vorzusorgen. Sie bietet steuerliche Vorteile, sollte aber gut überlegt sein, da Du nicht an das Kapital rankommst.
Das Deckungskapital in einer Rürup-Rente ist bei Bezug Bürgergeld grundsätzlich anrechnungsfrei, so dass deine Vorsorge geschützt ist.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung nimm Kontakt auf.
1 Gedanke zu „Rürup-Rente und Bürgergeld“
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