Was Du bei Vorschäden beachten solltest

Tim Frank

Wie gehst Du am besten bei Vorschäden vor? Worauf solltest Du achten? Diese Fragen beantworte ich in diesem Beitrag.

Bei fast allen Versicherungen musst Du im Antrag Vorversicherungen und Vorschäden angeben. In der Regel fragt der Versicherer nach Vorversicherungen und Vorschäden in den letzten 5 Jahren.

Wann prüft der Versicherer die Vorschäden?

Der neue Versicherer prüft die Angaben zu Vorversicherern und Vorschäden i.d.R. erst im Leistungsfall.

Daher ist es immer besser die Vorschäden vor dem Versicherungswechsel einzuholen. So kannst Du sicherstellen, dass Du die Frage nach den Vorschäden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortest.

Was geschieht bei falschen oder unvollständigen Angaben?

Solltest Du falsche oder unvollständige Informationen angeben, kann Dein Versicherungsschutz gefährdet sein. Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder sogar ablehnen.

Es handelt sich dann um eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung nach §§ 19 ff. VVG. In § 19 Abs. 1 VVG heißt es:

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. […]

Der Versicherer hat je nach Art des Verschuldens mehrere Möglichkeiten (variiert je nach Versicherungsart):

  • Anfechtung
    „Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.“ (§ 22 VVG; § 123 BGB)
  • Rücktritt
    „(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.“ (§ 19 Abs. 2 VVG)
  • Kündigung
    „(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.“ (§ 19 Abs. 3 VVG)
  • Vertragsänderung

Ich werde es an dieser Stelle bei der sehr kurzen und unvollständigen Darstellung der Möglichkeiten des Versicherers belassen.

Mir geht es vor allem darum, dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Leistungsfall grundsätzlich zu großen Problemen führen kann.

Du kannst das Problem wie folgt verhindern …

Lösung

So gehst Du am besten vor:

  1. Schaue auf den Abfragezeitraum im Antrag (i.d.R. 5 Jahre).
  2. Lass Dir von deinem alten Versicherer eine Schadensübersicht für den Zeitraum schicken.
  3. Bei Vorschäden kann es sinnvoll sein vor Antragstellung den neuen Versicherer um ein Angebot unter Berücksichtigung der Vorschäden zu bitten. Denn der Beitrag und die Bedingungen sind manchmal abhängig von den Vorschäden.
  4. Übernehme die Angaben vom Vorversicherer in den Antrag. Du kannst die Schadensübersicht dem Antrag beifügen. Das ist meistens nicht notwendig, aber manchmal ist das einfacher (vor allem bei mehreren Schäden).

Wenn Du Hilfe benötigst, kannst Du Dich gerne an mich wenden. Ich übernehme für Dich die beschriebenen Schritte.

Hinweis: Die dargestellten Informationen sind stark verkürzt und folglich nicht vollständig. Sie sollen Dich lediglich zum Thema Vorschäden sowie vollständige und wahrheitsgemäßer Beantwortung der Antragsfragen sensibilisieren.

Tim Frank

Wir arbeiten im Netzwerk mit über 35 Experten. Doch Du brauchst nur einen Ansprechpartner … uns.

Kostenfreies Gespräch