Bauspar­verträge vor der Kündigung

In den letzten Jahren wurden 200.000 Bausparverträge von den Bausparkassen aufgehoben. Das betraf vor allem Bausparer mit Bausparverträgen, die seit länger als 10 Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Guthaben fungierten.

Das ist praktisch, denn das Guthaben wurde oder wird mit 3-4 % verzinst. Bei Neuverträgen werden nur 0,1 bis 0,5 % gezahlt. Die nächste Kündigungswelle ist bereits im Umlauf. Die Bausparkassen berufen sich auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Die Gültigkeit des Sonderkündigungsrechts ist nicht ganz eindeutig. Einige Gerichte stimmten der Sonderkündigung durch die Bausparkassen zu, andere wiederum sprachen sich für den Kunden aus.

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